Allgemeine Vertragsbedingungen 

Circular LCA Software
Stand: Januar 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Concular und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) über die Nutzung der Software „Circular LCA“ sowie damit verbundene Dienstleistungen.
  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (B2B).
  3. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Concular nicht an, es sei denn, Concular hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch, wenn Concular in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistung

  1. Concular stellt dem Kunden die Software „Circular LCA“ als Software-as-a-Service (SaaS) Lösung zur Verfügung. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung im angenommenen Angebot.
  2. Der Zugang zur Software erfolgt über das Internet. Übergabepunkt für die Software ist der Routerausgang des Rechenzentrums, in dem die Software gehostet wird.

§ 3 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Soweit im Angebot nicht anders vereinbart, wird der Vertrag mit einer Grundlaufzeit von 12 Monaten geschlossen.
  2. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 12 Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
  3. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail).
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 4 Sonderkündigungsrecht (Testphase)

  1. Concular gewährt dem Kunden ein einmaliges Sonderkündigungsrecht in der Startphase.
  2. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 28 Tagen ab Bereitstellung des Zugangs (Account-Aktivierung) ohne Angabe von Gründen schriftlich oder per E-Mail (an [email protected]) zu kündigen.
  3. Im Falle einer fristgerechten Ausübung dieses Sonderkündigungsrechts erstattet Concular bereits gezahlte Lizenzgebühren vollständig auf das ursprüngliche Zahlungsmittel zurück. Nach Ablauf der 28 Tage gilt der Vertrag als regulär fortlaufend.

§ 5 Nutzungsrechte

  1. Concular räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software für eigene geschäftliche Zwecke vertragsgemäß zu nutzen.
  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten (außer den im Angebot definierten Nutzern) zur Nutzung zu überlassen oder sie zu vermieten.

§ 6 Datenschutz und Datensicherheit

  1. Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO.
  2. Soweit Concular im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. Nutzerdaten, Projektdaten), geschieht dies auf Grundlage eines separaten Vertrags zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Dieser AVV gilt als Anlage zu diesem Vertrag.
  3. Concular trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) zum Schutz der Daten, wie im AVV näher beschrieben.

§ 7 Haftung

  1. Concular haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut.
  3. Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 BGB) wird ausgeschlossen.
  4. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Concular.

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.