Ökobilanz-Pflicht nach GModG: LCA nach DIN SPEC 91606
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wird die Ökobilanz für Neubauten zur gesetzlichen Pflicht. Ab 2028 müssen die Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus berechnet und im Energieausweis angegeben werden – nach den Regeln der DIN SPEC 91606 und mit den Datengrundlagen des BMWSB. CircularLCA bildet genau diese Bilanzierung ab: vom BIM-Modell oder der Bauteilliste bis zum maschinenlesbaren Bericht für den Energieausweis.
Die GModG-Ökobilanz auf einen Blick
- Ab 1. Januar 2028: Pflicht für alle Neubauten mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche.
- Ab 1. Januar 2030: Pflicht für alle Neubauten.
- Kennzahl: Lebenszyklus-Treibhauspotenzial in kg CO₂-Äquivalent pro m² Bilanzbezugsfläche und Jahr, Lebenszyklusphasen A bis C (§ 85 GModG).
- Methodik: Bilanzierungsregeln nach Anhang A der DIN SPEC 91606:2026-07 (§ 7 GModG).
- Daten: vom BMWSB bekanntgemachte Datengrundlagen und Arbeitshilfen – in der Praxis vor allem die ÖKOBAUDAT.
- Nachweis: Bericht zur Treibhausgas-Bilanz im Lebenszyklus als Teil des Energieausweises, maschinenlesbar übermittelt.
- Grenzwerte: zunächst keine – es ist eine Berechnungs- und Ausweispflicht. Verbindliche Grenzwerte sind über den Nationalen Gebäuderenovierungsplan angekündigt.
Zeitplan: Warum die Planung schon 2027 beginnt
Die für die Ökobilanz relevanten Paragrafen des GModG treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Bilanziert werden muss ab 2028 – maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Energieausweis ausgestellt wird. Wer 2027 ein größeres Neubauprojekt plant, sollte die Ökobilanz deshalb schon jetzt in der Planung verankern. Die großen Hebel für das Treibhauspotenzial – Tragwerk, Baustoffwahl, Bestandserhalt, Rückbaubarkeit – werden in frühen Leistungsphasen entschieden, nicht beim Nachweis am Ende.
Nicht verwechseln: Der ebenfalls im GModG eingeführte Nullemissionsgebäude-Standard trägt dieselben Jahreszahlen, betrifft aber den Gebäudebetrieb. Die Ökobilanz-Pflicht betrifft die Emissionen über den gesamten Lebenszyklus, von der Materialherstellung bis zum Rückbau.
So erfüllen Sie die GModG-Pflicht mit CircularLCA
CircularLCA bildet die Bilanzierung nach den Regeln des Anhangs A der DIN SPEC 91606 ab:
- Systemgrenzen nach Kostengruppen
- Bilanzbezugsfläche und Betrachtungszeitraum nach DIN SPEC 91606
- Bilanz „wie gebaut“ zum Fertigstellungszeitpunkt
- ÖKOBAUDAT-Anbindung und Umgang mit den BMWSB-Arbeitshilfen
- Berichtsausgabe im geforderten Format inklusive maschinenlesbarer Übergabe an den Energieausweis
Dieselbe Datenbasis nutzen Sie für QNG, DGNB, BNB und Level(s) – eine Modellierung, mehrere Nachweise.
In vier Schritten zum Bericht
- Projekt anlegen und Gebäude importieren – aus dem BIM-Modell (IFC, Revit) oder per Excel-Bauteilliste.
- Bauteile automatisch zuordnen – regelbasiertes Mapping auf ÖKOBAUDAT-Datensätze statt manueller Zuordnung jeder Position.
- Varianten vergleichen und optimieren – Hotspot-Analyse zeigt, welche Bauteile das Treibhauspotenzial treiben.
- Bericht exportieren – Ergebnis nach DIN SPEC 91606 für den Energieausweis.
Mitgestaltet, geprüft, abgestimmt
Concular hat im Konsortium zur DIN SPEC 91606 mitgearbeitet und ist Mitglied der Gütegemeinschaft Gebäudebilanzierung e.V. Dort stimmen Softwarehersteller ihre Rechenkerne an gemeinsamen Modellfällen ab – damit dieselbe Bilanzierungsregel in jedem Werkzeug zum selben Ergebnis führt. CircularLCA ist von der Gütegemeinschaft als QNG-Software validiert. Für Sie heißt das: Auslegungsfragen werden herstellerübergreifend geklärt, bevor sie im Nachweisverfahren zu Rückfragen führen.
Für wen die GModG-Ökobilanz relevant ist
- Architektur- und Planungsbüros: Die Ökobilanz wird Teil der Planungsleistung – variantenbasiert in frühen Phasen, nachweisfähig am Ende.
- Energieberatende: Der Bericht ist Teil des Energieausweises. Ausstellungsberechtigt sind nach §§ 88b und 88c GModG Personen mit Fortbildung in angewandter Ökobilanzierung für Gebäude, die zusätzlich energieausweis- oder bauvorlageberechtigt sind.
- Bauherren und Projektentwickler: Die Kennzahl wandert in Energieausweis, ESG-Reporting und Finanzierungsunterlagen – und bildet die Basis für kommende Grenzwerte.
Weiterlesen
- Ökobilanz-Pflicht nach GModG: Was ab 2027 für Neubauten gilt – alle Details zu Fristen, Kennzahl und Bericht
- GModG & DIN SPEC 91606: Was Bauherren und Planer wissen müssen
Häufige Fragen zur Ökobilanz-Pflicht nach GModG
Ab wann gilt die Ökobilanz-Pflicht nach dem GModG?
Die Regelungen treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Ab dem 1. Januar 2028 müssen die Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen für alle neuen Gebäude mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche ermittelt und im Energieausweis angegeben werden, ab dem 1. Januar 2030 für alle Neubauten.
Welche Kennzahl muss angegeben werden?
Das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial des Gebäudes in Kilogramm CO₂-Äquivalent pro Quadratmeter Bilanzbezugsfläche und Jahr. Betrachtet werden die Lebenszyklusphasen A bis C – von der Herstellung der Baustoffe über die Nutzung bis zum Rückbau.
Nach welcher Methode wird die Ökobilanz berechnet?
Das GModG verweist in § 7 auf die Bilanzierungsregeln des Anhangs A der DIN SPEC 91606:2026-07. Als Daten sind die vom BMWSB bekanntgemachten Datengrundlagen zu verwenden, in der Praxis vor allem die ÖKOBAUDAT.
Gibt es Grenzwerte für die Lebenszyklus-Emissionen?
Noch nicht. Das GModG enthält zunächst eine Berechnungs- und Ausweispflicht. Verbindliche Grenzwerte sind über den Nationalen Gebäuderenovierungsplan angekündigt – wer heute bilanziert, schafft die Datenbasis dafür.
Wer darf den Bericht zur Treibhausgas-Bilanz ausstellen?
Nach §§ 88b und 88c GModG Personen mit einer erfolgreich abgeschlossenen Fortbildung in angewandter Ökobilanzierung für Gebäude, die zusätzlich zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt, bauvorlageberechtigt oder nach Landesrecht entsprechend berechtigt sind.
Ist die GModG-Ökobilanz dasselbe wie das Nullemissionsgebäude?
Nein. Der Nullemissionsgebäude-Standard betrifft den Gebäudebetrieb ohne fossile CO₂-Emissionen am Standort. Die Ökobilanz-Pflicht erfasst die Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus. Es sind zwei getrennte Anforderungen mit ähnlichen Jahreszahlen.
Kann ich mit CircularLCA auch QNG- und DGNB-Nachweise erstellen?
Ja. Auf derselben Datenbasis exportieren Sie Ökobilanzen für QNG, DGNB 2018 und 2023, BNB und Level(s) – ohne das Gebäude neu zu modellieren.