GModG (Gebäudemodernisierungsgesetz)
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wird die Ökobilanz für Neubauten in Deutschland gesetzliche Pflicht: ab 2028 für Neubauten mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche, ab 2030 für alle Neubauten.
Berechnet wird das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial in kg CO₂e pro m² Bilanzbezugsfläche und Jahr über die Lebenszyklusphasen A bis C – nach den Bilanzierungsregeln der DIN SPEC 91606 und mit den vom BMWSB bekanntgemachten Datengrundlagen, in der Praxis vor allem der ÖKOBAUDAT.
Das Ergebnis wird als Bericht Teil des Energieausweises. Grenzwerte gibt es zunächst nicht – es ist eine Berechnungs- und Ausweispflicht. Die für die Ökobilanz relevanten Paragrafen treten am 1. Januar 2027 in Kraft; maßgeblich für die Pflicht ist der Zeitpunkt, zu dem der Energieausweis ausgestellt wird.